
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der insbesondere bargeldintensive Unternehmen betreffen wird. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten sich betroffene Betriebe frühzeitig mit den geplanten Änderungen beschäftigen.
Ab dem 1. Januar 2027 soll für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro die verpflichtende Nutzung einer elektronischen Kasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) gelten. Die bisher mögliche offene Ladenkasse wäre dann nicht mehr zulässig.
Auch bei der Belegausgabe sind Änderungen vorgesehen. Die Bonpflicht soll schrittweise digitalisiert werden:
- Ab 2027 entfällt der Papierbeleg für Beträge unter 30 Euro.
- Ab 2029 sollen Papierbelege dann vollständig durch digitale Belege ersetzt werden, beispielsweise per QR-Code, E-Mail oder NFC.
Darüber hinaus sieht der Entwurf eine deutliche Verschärfung bei Manipulationen von Kassensystemen vor. Der Einsatz von Software zur Umgehung der technischen Sicherheitseinrichtungen soll künftig als Straftat geahndet werden und mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren belegt werden können.
Da es sich aktuell um einen Referentenentwurf handelt, sind Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie über alle relevanten Neuerungen.
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